AGB´s  (Allgemeine Geschäftsbedingungen)

Allgemeine Reisebedingungen, erstellt aufgrund der Empfehlungen des Deutschen Reisebüro-Verbandes e.V. als Bundesverband Deutscher Reisebüros und Reiseveranstalter


Sehr geehrter Kunde,
bitte beachten Sie die nachstehenden Bedingungen und wichtigen Hinweise, die das Vertragsverhältnis zwischen uns regeln und die Sie mit Ihrer Anmeldung anerkennen.

1. Abschluss eines Reisevertrages
Mit Ihrer Anmeldung bieten Sie uns den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an.

Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich vorgenommen werden. Sie erfolgt durch Sie auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtungen Sie wie für Ihre eigene einstehen, sofern Sie eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch entsprechende Erklärung übernommen haben. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch uns zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form.

Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot von uns vor, an das wir für die Dauer von 10 Tagen gebunden sind. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses Angebotes zustande, wenn Sie uns innerhalb der Bedingungsfrist die Annahme erklären.

2. Zahlungskonditionen
Mit Vertragsabschluss wird eine verhältnismäßig geringe Anzahlung bis zur Höhe von 20% der Reisepreises fällig. Sie wird auf den Reisepreis angerechnet.

Die Restzahlung leisten Sie gegen Aushändigung des Sicherungsscheines im Sinne von § 651k, Abs. 3 des BGB bis 14 Tage vor Antritt der Reise oder die Unterlagen werden Ihnen unverzüglich nach Eingang der Zahlung zugesandt oder bei Bezahlung in unserem Reisebüro direkt ausgehändigt.

3. Leistungen
Für den Umfang der vertraglichen Leistungen sind ausschließlich die Leistungsbeschreibungen des Reiseveranstalters sowie die hierauf bezugnehmenden Angaben in der Reisebestätigung verbindlich.

Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen erweitern, bedürfen für Ihre Verbindlichkeit der ausdrücklichen Bestätigung des Reiseveranstalters.

Die bei der Buchung herangezogenen Orts- oder Hotelprospekte haben lediglich einen unverbindlichen Informationscharakter, ohne dass deren Inhalte gewährleistet werden.

4. Leistungs- und Preisänderungen
Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.

Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.

Wir verpflichten uns, Sie über Leistungsabänderungen oder -abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls werden wir Ihnen eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten.

Bei Änderungen der Preise durch die Leistungsträger oder bei Devisenkursschwankungen behalten wir uns eine nachträgliche Änderung des Reisepreises vor, sofern zwischen Reisebestätigung und vertraglich vorgesehenem Antritt der Reise mehr als 4 Monate liegen. Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises werden wir Sie bis spätestens 3 Wochen vor Reiseantritt darüber in Kenntnis setzen. Preiserhöhungen nach diesem Zeitpunkt sind nicht zulässig. Sie sind berechtigt, ohne Zahlung eines Entgeltes vom Reisevertrag zurückzutreten.

5. Rücktritt durch den Kunden
Sie können jederzeit vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten. Wir empfehlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Maßgeblich ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei uns.

Treten Sie vom Reisevertrag zurück oder treten Sie die Reise nicht an, so können wir einen angemessenen Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für unsere Aufwendungen verlangen. Im Falle eines Rücktritts werden pauschale Rücktrittsgebühren erhoben, die nach der Nähe des Zeitpunkts des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn gegliedert sind:

Bis 30. Tag vor Reiseantritt 20 % des Reisepreises
Bzw. pro Person mindestens € 100,- Bearbeitungsgebühr
Ab 29. bis 15. Tag vor Reiseantritt 25 % des Reisepreises
Ab 14. bis 07. Tag vor Reiseantritt 50 % des Reisepreises
Ab dem 06. Tag vor Reiseantritt 75 % des Reisepreises
Ab dem 01. Tag vor Reiseantritt 100 % des Reisepreises

Tatsächliche Mehrkosten

Wir sind berechtigt, im Falle Ihres Rücktritts auch die tatsächlich entstandenen Mehrkosten zu verlangen.

6. Umbuchungen
Werden auf Ihren Wunsch hin nach Buchung der Reise für einen Termin, der innerhalb des zeitlichen Geltungsbereiches der Reiseausschreibung liegt, Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart vorgenommen (Umbuchung), werden wir € 30,- Umbuchungsentgelt erheben.

7. Ersatzpersonen
Bis zum Reisebeginn können Sie sich bei der Durchführung der Reise durch einen Dritten ersetzen lassen. Hierdurch entstehen tatsächliche Mehrkosten, mindestens € 50,- gehen zu Ihren Lasten. Wir können dem Wechsel in der Person des Reisenden widersprechen, wenn der Dritte den besonderen Erfordernissen in Bezug auf die Reise nicht genügt oder gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen.

8. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nehmen Sie einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen nicht in Anspruch, so werden wir uns bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Diese Verpflichtung enthält, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen.

9. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter
Wir können in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:
a) ohne Einhaltung einer Frist
wenn Sie Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig stören oder sich so vertragswidrig verhalten, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigen wir, so behalten wir den Anspruch auf den Reisepreis.

Hiergegen werden angerechnet die Werte der ersparten Aufwendungen und die Vorteile, die uns aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen entstehen einschließlich der uns von den Leistungsträgern gutgebrachten Erträge.

b) bis zwei Wochen vor Reiseantritt,
bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen oder behördlich festgelegten Mindestteilnehmerzahl, wenn in der Reiseausschreibung für die entsprechende Reise auf eineMindestteilnehmerzahl hingewiesen wird. In jedem Fall sind wir verpflichtet, Ihnen unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Reise davon Kenntnis zu geben und Ihnen die Rücktrittserklärung zuzuleiten. Sie erhalten den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, werden Sie davon unterrichtet.

c) bis 4 Wochen vor Reiseantritt,
wenn die Durchführung der Reise nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten für uns deshalb nicht mehr zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen für diese Reise so gering ist, dass die uns im Falle der Durchführung der Reise entstehenden Kosten eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze, bezogen auf diese Reise, bedeuten würden. Ein Rücktrittsrecht für uns besteht jedoch nur, wenn wir die dazu führenden Umstände nicht zu vertreten haben (z.B. kein Kalkulationsfehler) und wenn wir die zum Rücktritt führenden Umstände nachweisen und Ihnen ein vergleichbares Ersatzangebot unterbreitet haben.

Wird die Reise aus diesen Gründen abgesagt, so erhalten Sie den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Zusätzlich wird Ihnen Ihr Buchungsaufwand pauschal mit € 10,- erstattet, sofern Sie von einem Ersatzangebot keinen Gebrauch machen.

10. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände
Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl wir als auch Sie den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so können wir für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen.

Weiterhin sind wir verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasst, Sie zurück zu befördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen.

Im Übrigen fallen die Mehrkosten Ihnen zur Last

11. Haftung des Reiseveranstalters
Wir haften im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für:

a) die gewissenhafte Reisevorbereitung

b) die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, wie Hotels, Fluggesellschaften, Beförderungsunternehmen, Mietwagenfirmen.

c) die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung in unseren Verkaufsunterlagen, jedoch nicht für Änderungen, die nach einer Veröffentlichung eingetreten sind.

d) die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen.

Wir haften für ein Verschulden der mit der Leistungserbringung betrauten Person.

Wird im Rahmen einer Reise oder zusätzlich zu dieser eine Beförderung im Linienverkehr erbracht und Ihnen hierfür ein entsprechender Beförderungsausweis ausgestellt, so erbringen wir in sofern Fremdleistungen, als wir in der Reiseausschreibung und in der Reisebestätigung ausdrücklich darauf hinweisen. Wir haften daher nicht für die Erbringung der Beförderungsleistungen selbst. Eine etwaige Haftung regelt sich in diesem Fall nach den Beförderungsbestimmungen dieser Unternehmen, auf die Sie ausdrücklich hinzuweisen sind und die Ihnen auf Wunsch zugänglich gemacht werden.


12. Gewährleistungen

a) Abhilfe
Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so können Sie Abhilfe verlangen. Wir können die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßig hohen Aufwand erfordert. Wir können auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass wir eine gleichwertige Ersatzleistung erbringen.

b) Minderung des Reisepreises
Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reise können Sie eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen (Minderung). Der Reisepreis ist in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem zur Zeit des Verkaufs der Wert der Reise in mangelfreiem Zustand zu dem wirklichen Wert gestanden hat. Die Minderung tritt nicht ein, soweit Sie es schuldhaft unterlassen, den Mangel anzuzeigen.

c) Kündigung des Vertrages
Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leisten wir innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so können Sie im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag - in Ihrem eigenen Interesse und aus Beweissicherungsgründen zweckmäßig durch schriftliche Erklärung - kündigen. Dasselbe gilt, Ihnen die Reise infolge eines Mangels aus wichtigem uns erkennbaren Grund nicht zuzumuten ist.Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von uns verweigert wird, oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch Ihr besonderes Interesse gerechtfertigt wird. Sie schulden uns den auf die in Anspruch genommenenLeistungen entfallenden Teil des Reisepreises, sofern diese Leistungen für Sie von Interesse waren.
d) Schadensersatz
Sofern wir einen Umstand zu vertreten haben, der zu einem Mangel der Reise führt, können Sie Schadensersatz verlangen.

13. Beschränkung der Haftung
a) Unsere vertragliche Haftung ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt.
1. soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder
2. soweit wir für einen entstehenden Schaden allein wegen Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind.
b) Ein Schadensersatzanspruch gegen uns ist insoweit beschränkt, als aufgrund gesetzlicher Vorschriften, die auf die von einem der Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadenersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist

14. Mitwirkungspflicht
Sie sind verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.
Sie sind insbesondere verpflichtet, Ihre Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung (soweit vorhanden) oder den örtlichen Leistungsträgern (Fluggesellschaft, Hotel, Mietwagenfirma) zur Kenntnis zu geben. Diese sind beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Können die Leistungsstörungen nicht behoben werden, müssen Sie diese uns unverzüglich anzeigen, damit wir für Abhilfe sorgen können. Unterlassen Sie es schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.

15. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
Ansprüche wegen Nichterbringung oder nicht vertragsmäßiger Erbringung von Reiseleistungen müssen von Ihnen innerhalb eines Monats nach vertraglich festgesetzter Bedingung der Reise schriftlich uns gegenüber geltend machen, wenn Sie ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden sind.
Alle Ansprüche aus dem Reisevertrag verjähren in 6 Monaten. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden soll.
Haben Sie solche Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tag gehemmt, an dem wir Ihre Ansprüche schriftlich zurückweisen.
Ansprüche auf Schadenersatz wegen Körperverletzung oder Tötung verjähren 3 Jahre nach Beendigung der Reise.

16. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
Sofern es uns technisch möglich ist, werden wir Sie über wichtige Änderungen in der Reisebeschreibung wiedergegebenen allgemeinen Vorschriften vor Antritt der Reise informieren. Wir haften auch nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweils diplomatische Vertretung, wenn Sie uns mit der Besorgung beauftragt haben, es sei denn, wir haben die Verzögerung zu vertreten.
Sie sind für die Einhaltung aller für die Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Ihren Lasten, ausgenommen, wenn Sie durch eine schuldhafte Fehlinformation von uns bedingt sind. Wir stehen dafür ein, Sie über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften, die uns bekannt sind oder die unter Anwendung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt bekannt sein müssten, zu unterrichten.
Für nichtdeutsche Staatsangehörige gibt auch das zuständige Konsulat Auskunft.
Sollten Einreisevorschriften einzelner Länder von ihnen nicht eingehalten werden, oder sollte ein Visum durch Ihr Verschulden nicht rechtzeitig erteilt werden, so dass Sie deshalb an der Reise verhindert sind, könne wir Sie mit den entsprechenden Rücktrittsgebühren belasten.

18. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reiseverrtrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.

19. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Sinsheim.

Reisebüro:
Lookout Reise-Center
Hauptstrasse 98  D-74889 Sinsheim
Telefon: +49 (07261) 9433-0  Telefax: +49 (07261) 9433-19

E-Mail: mail@lookout-reise-center.de

Aktualisierung: 11Jan2004

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